Umzugskosten vom Jobcenter übernehmen lassen
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und umziehen müssen, kann das Jobcenter die Umzugskosten übernehmen. Entscheidend sind zwei Dinge: Der Umzug muss notwendig sein, und die Zusicherung muss vorliegen, bevor Sie etwas unterschreiben. Beides wird häufig in der falschen Reihenfolge erledigt, und dann bleibt die Rechnung an Ihnen hängen.
Der Ablauf in fünf Schritten
Vor der Wohnungssuche zum Amt
Sprechen Sie mit dem Jobcenter, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Die Zusicherung zur Übernahme der Unterkunftskosten muss vorher vorliegen, sonst bleiben Sie auf der Differenz sitzen.
Umzugsgrund darlegen
Der Umzug muss notwendig sein. Anerkannt werden unter anderem Aufnahme einer Arbeit, zu hohe Miete, gesundheitliche Gründe, Trennung, Zuwachs in der Familie oder eine unzumutbare Wohnsituation.
Kostenvoranschläge einholen
In der Regel verlangt das Jobcenter mehrere Angebote von Umzugsunternehmen. Achten Sie darauf, dass alle denselben Leistungsumfang abbilden, sonst ist der Vergleich wertlos.
Antrag stellen und Bescheid abwarten
Reichen Sie Antrag, Begründung und Angebote ein. Beauftragen Sie erst nach dem Bescheid. Wer vorher unterschreibt, riskiert, die Rechnung selbst zu tragen.
Umzug durchführen und abrechnen
Nach dem Umzug reichen Sie die Rechnung ein. Häufig wird direkt an das Unternehmen überwiesen. Wir stellen die Rechnung so aus, dass sie den Anforderungen des Amtes entspricht.
Was in den Kostenvoranschlag gehört
Ämter prüfen auf Vollständigkeit und Wirtschaftlichkeit. Ein brauchbarer Voranschlag nennt deshalb beide Adressen mit Etage, die Wohnungsgröße, die geplante Teamgröße, den Fahrzeugtyp, den Zeitrahmen und alle Zusatzposten einzeln: Halteverbotszone, Kartons, Möbelmontage. Nur dann kann das Amt zwei Angebote wirklich vergleichen.
Wir stellen solche Voranschläge kostenlos aus. Sagen Sie einfach bei der Anfrage dazu, dass er fürs Jobcenter gedacht ist.
Selbsthilfe statt Firma?
Manche Jobcenter schlagen vor, den Umzug in Eigenregie mit Mietwagen und Helfern zu erledigen und dafür eine Pauschale zu zahlen. Das ist zulässig, aber nicht immer sinnvoll. Bei einer Wohnung im vierten Stock ohne Aufzug, bei gesundheitlichen Einschränkungen oder wenn Sie niemanden zum Tragen haben, sollten Sie das im Antrag begründen. In solchen Fällen wird ein Unternehmen regelmäßig anerkannt.
Fristen im Blick behalten
Zwischen Antrag und Bescheid vergehen oft mehrere Wochen. Rechnen Sie diese Zeit ein, bevor Sie einen Umzugstermin zusagen. Und denken Sie an die Halteverbotszone, die zusätzlich zwei Wochen Vorlauf braucht. Wer beides parallel startet, verliert am wenigsten Zeit.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Übernimmt das Jobcenter wirklich den kompletten Umzug?
Wenn der Umzug notwendig ist und vorher zugesichert wurde, werden die angemessenen Kosten übernommen. Angemessen heißt in der Praxis: das wirtschaftlichste der eingereichten Angebote. Zusatzleistungen wie Vollservice-Packen werden nur bei besonderem Bedarf anerkannt, etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen.
Wie viele Kostenvoranschläge brauche ich?
Meist zwei bis drei, die genaue Zahl steht im Merkblatt Ihres Jobcenters. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie sich die Mühe machen, fünf Angebote einzuholen.
Stellen Sie einen Kostenvoranschlag für das Amt aus?
Ja, kostenlos und mit allen Positionen einzeln ausgewiesen, wie es die Ämter verlangen. Sagen Sie uns bei der Anfrage, dass der Voranschlag für das Jobcenter ist, dann stellen wir ihn passend aus.
Werden auch Kaution und Umzugskartons übernommen?
Die Mietkaution wird üblicherweise als Darlehen gewährt, das Sie zurückzahlen. Umzugskartons und Material können Teil der Umzugskosten sein, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Deshalb listen wir sie getrennt auf.
Was, wenn ich Wohngeld oder Bürgergeld beziehe?
Die Zuständigkeit unterscheidet sich: Beim Bürgergeld ist es das Jobcenter, bei Grundsicherung im Alter das Sozialamt. Der Ablauf ist in beiden Fällen ähnlich, die Zusicherung muss vor dem Umzug vorliegen.
Kostenvoranschlag fürs Amt anfordern
Wir stellen den Voranschlag mit allen Positionen einzeln aus, so wie ihn Jobcenter und Sozialämter benötigen. Kostenlos und unverbindlich.